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Aus der Geschäftsstelle


20. Januar 2009
Autor: Gerhard Wagner

In letzter Zeit haben wir bei den Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge des öfteren Rücklastschriften erhalten. Deshalb hier noch einmal zwei Hinweise:

  1. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre Adresse bzw. Ihre Bankverbindung geändert hat.
  2. Außerdem weisen wir  Sie darauf hin, dass lt. § 4 a unserer Satzung die Mitgliedschaft erlischt: „Durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung auf den Schluss des Geschäftsjahres erfolgen kann."

Dies heißt auch, dass auf jeden Fall im Jahr der Kündigung der Gesamtjahresbeitrag bezahlt werden muss! Die dem Verein entstandenen Kosten durch Rücklastschriften hat das Mitglied dem Verein zu erstatten. Durch die Beachtung dieser beiden Punkte ersparen Sie sich selbst und uns viel Arbeit und unnötige Kosten.

Eine Abmeldung in den einzelnen Abteilungen ist keine Kündigung der Mitgliedschaft des Gesamtvereins!

 

Vielen Dank

Gerhard Wagner - Geschäftsführer

 


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